PRESSE MELDUNG

Empuriabrava (E) , Amsterdam - Almere (NL), Aachen (D), den 02.03.2.013

 

Empuriabrava, den 02.03. 2013

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe APE-Mitglieder, Leserinnen und Leser, Die Europäische Zentralbank (EZB) gewährleistet der spanischen Regierung „So viel Euro zur Verfügung zu stellen wie die spanische Regierung möchte“.

Das beinhaltet ggf. auch die Absicht, das Draghis Zusage, im Falle eines Scheiterns, den Euro „um jeden Preis“ halten zu wollen. 

Die spanische Regierung erweckte bis heute scheinheilig den Eindruck gegenüber der EU, indem sie seit Monaten freiwillig ein raffiniertes Sparpaket vorgaukeln konnten.

Mit dieser Bekanntmachung hat Spanien seinen Plan umgesetzt und eine perfekte Strategie entwickelt und dementsprechend sehr gut gepokert. Mit dem Resultat, das die seit Monaten rigoroser Sparpakete, keine Notwendigkeit mehr darstellen, weil man sich nunmehr nach dem Motto besinnt:

„ Der Erfolgreiche und Kluge, kriegt es nicht vom Geben, Sondern nur vom Nehmen “. 

Dementsprechend, war es nicht mehr notwendig, die „ Enteignungs- Maßnahmen“ über das Küstengesetz, zu entschärfen, wie es mit einem verlogenen Schlichtungsangebot, betreffend einer Gesetzesänderung am: 13.7. 2012 , öffentlich über die Medien vorgetragen worden ist, um die Gemüter der Betroffenen, sowie ausländische Investoren zu beruhigen, um das notwendiges Vertrauen und die Glaubwürdigkeit an den spanischen Staat vermitteln zu können.

Leider wurde diese v.g. Beruhigungspille am 19. Feb. 2.013, wieder als „Null und Nichtig erklärt“ und wurde noch mit viel drastischeren Enteignungsmaßnahmen, die Rechtswirksam der Enteignungen unwiderruflich angeordnet, wobei man die geschädigten Immobilienbesitzer bei diesem Beschluss, als illegale einer: „ NICHT RECHTSMÄSSIGEN –AN EIGUNG “ beschuldigt und betitelt werden.

Wir können uns des Eindruckes nicht erwähren, das der spanische Staat seine Vermögensbilanz, zukunftsorientiert in sicheres Betongold sicherstellen möchte, um u. a. bei den Ratingagenturen niedrige Zinsen gewährleisten zu können.

Dies sind Gründe und Fakten , das zusätzlich, mit an: Schicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „ Eine galoppierende Inflation “, erwartet wird, wenn Spanien, in den nächsten Wochen unter den europäischen Rettungsschirm schlüpft.

Der deutsche Steuerzahler, sollte schnell wach werden und durchblicken, das sie für den spanischen Klever./.Pleitestaat zusammen mit 27% eine Bürgschaft rechtswirksam übernommen hat und dafür bezahlen zu müssen, was der spanische Staat : „ Nimmt, aber nichts dafür gibt.“

Die verantwortlichen Politiker, die den Euro an die Wand gefahren haben, wollen sich jetzt über unser Vermögen hermachen, um die Staatsschulden zu bezahlen und spanische Staatsanleihen besser zu vermarkten

Der spanische Staat bedient sich sytematisch an unserem Eigentum, Immobilienbesitze die sich in der ersten Reihe der Küstenorte befinden, sowie die gesamte Exiztenz und die Lebensgrundlage einer Großfamilie brutal aus zu radieren.

“ Der spanische Staat ist mit einem Schlag alle Schulden los,”

Und wir besitzen dann nichts mehr.

Wir, eine Familiengemeinschaft aus vier Generationen, geben nachfolgend:

Eine Berichterstattung, mit dem Inhalt staatlicher Enteignungs-und systematischen Vernichtungsmaßnahmen, die in Verbindung mit Diskriminierungsmethoden, gegen eine Großfamilie, aus vier Generationen, brutal und unbarmherzig

„ Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ vollzogen wird,

Delikt , gemäß des spanischem Strafgesetzbuch, unter den P.- Art. :

390 -/- 391, /, 392 in Verbindung mit „Menschenrechtsverletzung Art. 17 und wegen Verletzung des Investitions-Schutz-Abkommen, durch Diskriminierung, gemäss EU-Recht, begründet ist.

Tatbestand:

Was sich der spanische Staat, mit dem Küstengesetz Enteignungs- Methoden herausnimmt, spottet nicht nur jeder Beschreibung, sondern es geht um eine massive Verletzung von Bürger und Menschenrechte, um rechtstaatliche Normen und grobe Rechtsbrüche gegen eine Großfamilie die im „ EU Staat Spanien“ vollzogen werden.

Als „Enteignungsopfer über das Küstengesetz, verbrachte Frau Joke K. seit dem Jahr 1998 sehr viel Zeit damit, abwechselnd teilweise in Deutschland und Holland, anfänglich mit der Krankenpflege ihres Vaters, sowie des weiteren, die langjährige Krankenpflege der Schwester bis in den Tod, ferner die aufopfernde Krankenpflege, der noch lebenden, sehr kranken Mutter und kranken Schwiegermutter in Deutschland, bis zum heutigen Tag.

In den Jahren 1997 / 1998 planten zunächst, die noch lebende Schwester und Mutter in Holland, sowie die Schwiegermutter in Deutschland, dass alle drei ihren Lebensabend in Empuriabrava, im Kreis der Familie zusammen leben wollte.

Mit der Pflegezusage von Joke K. wurde eine passende Immobilie, in Form eines Mehrfamilienhauses gesucht und gefunden.

Daraufhin wurde der notarielle Ankauf eines total renovierungsbedürftigen Mehrfamilienhauses in Empuriabrava vollzogen, notariell in allen Belangen überprüft und rechtsmäßig im zuständigen Grundbuch die Eigentumsübertragung umgeschrieben, ohne darauf aufmerksam gemacht worden zu sein, dass es ein spanisches Küstengesetz gibt, und diesbezüglich Probleme dadurch entstehen könnten.

Es bestanden keinerlei Anzeichen einer exzessiven und unkontrollierter Küstenbebauung und keinerlei Behinderungen für den öffentlichen Zugang zur Küste, um sich jedoch den vorgenannten Sachverhalt zum Vorwand dafür zu machen, das der Staat sich ein „Vier Familien Immobilienanwesen“, in der ersten Meereslinie mit Bootsliegeplatz, scheinheilig aneignet, das sich in einer: „Eingeschossiger Bauweise, total dem Ambiente der Küstenlandschaft, mit einer naturbelassenden Architektur intrigiert hat und ferner den Nachweis erbringt, das zwischen dem Meeresufer und der Hausfront der Immobilie ca.: 480 bis 510 Meter Abstände gewährleistet sind, sowie zusätzlich dazu eine Autobahn ähnliche, vierbahnige Straßen und angeschlossene vierreihige Parkplätze befinden und drei hintereinanderliegende Spazier, Rad und Wanderwegstrecken, ferner mit einer sep. Dünenlandschaftsgelände und anschließend, einen ausgebreiteten Sandstrand.

In der Jahreswende: 2.007./. 2008 wurde die öffentliche staatliche Enteignung des Mehrfamilienhauses, in Empuriabrva, zugestellt und mitgeteilt, dass sich das Gebäude mitten in der Küstengesetz Sperrzone, illegal befindet, weil man sich einer „Unrechtsmäßigen Aneignung“ schuldig gemacht hat. Dementsprechend wurden die Gebäulichkeiten, ohne eine Endschädigungzahlung, offiziell als enteignet erklärt.

Zumal das Haus mit einer staatlichen Baugenehmigung vom 10. Mai 1979 gebaut wurde, welche 9 Jahre vor dem Küstengesetz aus dem Jahr 1988 resultierte.

Aus diesen Grunde wurde einige Monate später im Jahr 2009, die „Banco Santander“ misstrauisch und mahnte mit der sofortigen Rückzahlung und Kündigung unseres Kredites aus dem Jahr 2000.

Die Möglichkeit das Haus verkaufen oder beleihen zu können war und ist bis heute nicht gegeben.

In den großen europäischen „Auskunfts-Agenturen“, national & international wurden wir für „Jedermann“ recherchierbar als: „Steuerschuldner“ und „Enteignete „, als unseriös abgestempelt mit dem Hinweis, dass geschäftliche Kontakte mit uns nicht ratsam seien und nicht empfohlen werden könne.

Daraufhin hat auch der Sohn P. W. in der Jahreswende 2011/ 2.012 seine bis dahin selbständigen Geschäftaktivitäten einstellen müssen. Dadurch ist ein bis dahin notwendiger Ernährer und Zahlungsunterstützer weggefallen.

Wir, die gesamte Familiengemeinschaft gehen mittlerweile davon aus, dass eine notwendige Überprüfung in dieser Angelegenheit, nur über ein Verfahren gemäß der “ Verletzung der Menschenrechte“, vor dem europäischen Gerichtshof in Straßburg, Aussicht auf Erfolg und Wiedergutmachung gewährleisten kann.

Anstatt wir uns weiterhin mit vergeblichen Einspruchsbegründungen, Reklamationen, Bittschriften lächerlich machen, sehen wir uns veranlasst, die bittere Wahrheit massiv in die Öffentlichkeit zu bringen, um die verantwortlichen spanischen Behörden darauf Aufmerksam zu machen, die in Verbindung mit sehr schweren Depressionen entstanden sind.

Wir bezeichnen uns als Opfer staatlicher Willkür in einem Staat, der das Recht mit Füssen tritt und uns in dieser Opferrolle, gemäß dem Motto das:

„ Nur die allerdümmsten Kälber, ihre Schlächter selber suchen“ ! Wehren.

Leider ist der Rechtsweg in Spanien aussichtslos, langwierig und sehr steinig.

Aufgrund dessen haben wir die vorgenannten, verschiedenen Rechtsverletzungen in Form eines Filmdrehbuches dokumentiert.

Wir haben Dokumentationsgrundlagen korrekt archiviert und mit allen in Frage kommenden Beweismitteln, Urkunden, Schriftstücken und eidesstattlichen Zeugenaussagen zusammengestellt und als Drehbuch verfasst und diese Dokumentation in fachlich, journalistische und juristische Hände übertragen.

Nach intensiven Recherchen, die durch ein Produktionsteam eines großen deutschen

TV Senders, mehrere Wochen überprüft wurden konnte, mit dem Resultat, dass am 14. August 2.012 die Dreharbeiten vor Ort in Empuriabrava stattgefunden haben. Die erste Folge konnte bereits als Filmdokumentation produziert und fertiggestellt werden.

Die Ausstrahlung dieser Dokumentation wird am Sonntag, den 10.März 2.013 um 18 : 30 Uhr beim deutschen TV-Sender VOX gesendet.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, das der ältere Sohn P. W. zur Zeit dringend Arbeit in Deutschland sucht, weil in Spanien keine Arbeit zu finden ist, um die dringend benötigten monatl. Zahlungen mit unterstützen zu können, die durch die staatlichen Machenschaften und Methoden bezahlt werden müssen.

Einnahmen kommen zur Zeit nur noch von Seiten des jüngeren Sohnes M. und seiner Verlobten S., sowie von der Tochter N. W. aus Deutschland, die in der glücklichen Lage ist, das sie monatlich unseren Lebensunterhalt noch mitfinanzieren kann.

Wir die Familiengemeinschaft haben alle die TV Aufnahmen in den Medien fest im Gedächtnis verankert, wie in Spanien brutale Zwangsräumungen über das Küstengesetzes und Zwangsräumungen über Banken ablaufen.

Joke & Herbert Koopmans Wilczek ( Familiengemeinschaft Casa Panama) Apart.- No: 195 E-17487 Empuriavrava www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/inhalt.htm

info@bio-medicina.net Tel (0034) 650 93 67 22 )

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Kommentar: C-€ NEWSLETTER Hurra, wir sind enteignet!

Wie aktuell am: 19. Feb. 2.013 in Madrid als „eine Entscheidung zum Wohle der Bürger“ über das geltende Küstengesetz verabschiedet wurde, ist als skandalös zu bezeichnen.

Was ist das denn bitte schön für eine Rechts-sicherheit, zu wissen, dass mein Dach über dem Kopf erst im Jahr 2063, anstatt schon 2018 vom Staat abgerissen werden kann? Wobei die genannte Zahl von 1.100 betroffenen Immobilien wohl wenigstens um den Faktor 10 zu gering sein dürfte.

Gibt es keine anderen Mittel, als die Enteignung, um die Küste vor „exzessiver Bebauung“ und den Schutz des ungehinderten Zuganges zur Küste zu schützen, wobei dagegen nichts einzuwenden ist..

Um sich jedoch andererseits diesen Umstand, zum Vorwand dafür zu machen, das man sich u.a. in Empuriabrava, ein schönes und lukratives Vier-Familien-Immobilienanwesen, das sich in der ersten Meereslinie mit dazugehörigem Bootsliegeplatz befindet, scheinheilig anzueignen, das sich in eingeschossiger Bauweise, dem Ambiente der Küstenlandschaft perfekt intrigieren hat. Und mit einer entsprechenden Baugenehmigung 9 Jahre vor Inkrafttreten des Küstengesetzes 19988 gebaut wurde und dementsprechend den Nachweis voreist, das zwischen dem Meeresufer und der Hausfront des 3-Fam.-Hauses, ca.: 480 bis 500 Meter Abstände gewährleistet sind, sowie dazwischen eine Autobahn ähnliche vierbahnige Straße mit ebenfalls anliegenden vierreihigen Parkplätzen drei hintereinanderliegende Spazier, Rad und Wanderwege, separater Dünenlandschaft und sehr ausgebreitetes Sandstrandgelände.

Dazu strahlt der deutsche T-V-Sender VOX am: Sonntag, den 10. März um 18:15 einen entsprechenden Bericht.

Wenn man schon entschädigungslos – was im übrigen mehr als grob gegen EU-Rechtsnormen verstösst – enteignet wird, wäre es das Mindeste das verbliebene Nutzungsrecht frei, d.h. ohne staatliche Bevormundung, ausüben zu können.

Man scheint irgendwie nicht ganz bei Trost zu sein, wenn man denkt, ein enteigneter Nutzer hätte noch Geld und Lust in staatliches Eigentum

Zu investieren, d.h. zu renovieren instandzu-halten und sich dann noch Vorschriften machen, d.h. jeden Pinselstrich genehmigen zu lassen. Für wie blöd halten die da oben die verprellten Investoren da unten?

Wie überaus freundlich, dass man bereit ist, die Begrenzungslinien zu veröffentlichen und ins Grundbuch einzutragen.

Bei der bisherigen Praxis legal-illegal-scheiss-egal dürfte die Abkehr von Letzterem behörd-licher Willkür und Vetternwirtschaft noch mehr Tür und Tor öffnen, als bisher.

Wie man aus höchsten politischen Kreisen und zuverlässigen Quellen erfahren kann, hat sich die EU nicht eingeschaltet, um die Rechte seiner Bürger zu verteidigen – das ist ein innerspani-sches Problem – es geht vielmehr um Verletzun-gen von EU-Normen. Diese sind auch mit der sog. Nachbesserung nicht aus dem Weg geräumt.

Entschädigungslose Enteignungen beeinträch-tigen im Grundsatz den freien Kapitalverkehr und verletzen damit Grundfreiheiten der EU. D.h es geht beim Katz-und-Maus-Spiel zwischen Spanien und der EU nicht um Bürger und ihre verletzten Rechte, es geht um wirtschaftliche und finanzpolitische Interessen.

Allein das wäre Grund genug, enteignete Immo-bilien lieber gleich anzuzünden, anstatt sie dem spanischen Staat für finanzpolitische Mausche-leien anheim fallen zu lassen.

Was in der Sach und Rechtslage so freudig verkündet wird, sind bei Licht besehen nur Selbstverständlichkeiten und nicht im geringsten irgendwelche Zugeständnisse. Die marginalen Veränderungen des KüGe verbessern weder die Rechtssicherheit, noch die Rechtsposition.

Es bleibt abzuwarten, wann die wahren Gründe für die Haltung der Regierung beim KüGe und seiner jetzt forcierten Durchsetzung an die Öffentlichkeit gelangen.

Die Betroffenen haben in dieser Sache viel zu lange und zu sehr nachgegeben. Der Klügere gibt solange nach, bis er selbst er Dumme und in der Lage ist, sich offenbar über noch so kleine Selbstverständlichkeiten freuen zu können.

22. Feb. 2013 Club-Europa- Newsletter,

Rolf Mathauser & Herbert Wilczek.

www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/inhalt.htm

 

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Ein Bericht von: S. Haselhorst, dessen Inhalt gemeinschaftlich, mit dem vom spanischen Küstengesetz betroffenen und geschädigten, Harry W. (64-Jahre,deutscher Staatsbürger) recherchiert werden konnte, mit dem Titel:

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Drei, zwei, eins…. Meins! Die wundersame, spanische Wandlung privaten Eigentums in staatlichen Besitztum

España es diferente mit diesem Slogan wirbt die Iberische Halbinsel zu Recht. Spanien ist anders, keine Frage. Das Land, in dem die Zitronen blühen, ist reich an Facetten landschaftlicher, klimatischer Vorzüge, an mediterraner Lebensfreude und Leidenschaft. España, Spotlight am europäischen Himmel, hat dieses „Gewisse Extra“. Die Iberische Halbinsel lockt, umschmeichelt, lässt nicht mehr los. Man verzeiht ihm viel.

Spanien braucht Geld. Spanien buhlt um europäisches Vertrauen. Zerknirschend stellt man fest, dass man kein eigenes, effizientes Wirtschaftskonzept hat. Reformen reichen nicht. Geld muss von Außen kommen. Das kann man so oder so verstehen. Spanien versteht das auf seine Weise. Es greift ab, es bedient sich bei der Familiengemeinschaft von Harry W., gemäß den altbewährten Seefahrermacht-Methoden: Spanien kann es nicht lassen und räubert in Gewässern, die ihm nicht gehören, die ihm nicht zustehen. Dabei ist die Empfehlung der „Investoren von Außen“ durchaus nicht ignoriert, im Gegenteil, doch wird sie eben „spanisch–anders –interpretiert“.

Es gibt unzählige Beispiele dieser Interpretationen. Sie schlängeln sich – ausländisch investiert -durch das ganze Land und seine zugehörigen Inseln. Empuriabrava, „Just another brick in the wall", eine Mauer, hinter der sich Willkür und Spekulation Vereinen, mag hier als Beispiel stehen, für das menschliches Leiden der Familiengemeinschaft von Harry W., was unweigerlich aus geballter Attitüde spanischer Willkür resultiert.

Um Vertrauen muss man kämpfen, Vertrauen birgt Arbeit. Spanien zeigt sich unfähig und fällt in alte Raster zurück, nimmt von Anderen, entdeckt sein nicht angewendetes Küstengesetz, nutzt dieses flugs zur eigenen Bereicherung, setzt sich in die selbstgefällige Position ein „Irrtumsrecht“ zu besitzen, wandelt das Eigentum von Harry W. in inländisch staatlichen Besitz. Alle Macht dem Stärkeren. Basta.

Basta? Wohl kaum. Vielleicht funktionieren afrikanische Stammesallüren hier und dort und anderswo. Im erlauchten Kreise europäischer Mitgliedsstaaten sollte man sich Besserem besinnen, will man dieser würdig sein, schlimmer noch, ist man auf diese zur Rettung der eigenen Haut angewiesen. Auf nordeuropäisches Verständnis kann südeuropäische Politikarroganz nicht mehr hoffen. Und auf ein Stillschweigen auch nicht mehr. Und es mag Spanien vermittelt werden, dass nordeuropäische, sprich in diesen Fall, deutsche und europäische , Wut nicht auf kleiner, dörflicher Flamme kocht. Es entspricht eben nur dem kühleren Naturell nicht spontan sondern überlegt zu reagieren.

Der erfolgreich vollzogene Akt des spanischen Staates, sich das lukrative Eigentum der Familiengemeinschaft Harry W. in Empuriabrava einzuverleiben, mag dieser als Investition von Außen sehen. Dass man sich dabei „geirrt“ hat, was aber nichts zur Sache tut, da man sich als Staat den Irrtum als Recht vorbehält, mag der unbedarfte E-U Bürger noch als eine Posse der besonderen Art schlucken. Dass aber durch eine „Knall auf Fall Enteignung“, ohne jegliche Vorwarnung, Menschen in tiefes Unglück und Armut gestürzt werden, raubt auch dem größten Spanien-Enthusiasten jeglichen Gutwill. Mit einem Schlag wurde die 14-köpfige Familiengemeinschaft von Harry W., in vier Generationen, deutsch, holländischer und spanischer Nationalität, mit der Tatsache konfrontiert, den „Mehr-Generationen-Sitz“ nicht mehr als ihr Eigentum nennen zu dürfen. Drei, zwei, eins – Meins: Enteignet! Plötzlich ist der spanische Staat flink. Was war geschehen?

Was so abstrus erscheint, wie die einstigen Abenteuer Don Quichottes, ruht auf lang recherchierten Fakten. Verschlungene Pfade politischer und spekulativer Machenschaften, die man erst mühselig entwirren muss, um hinter schmutzigen Kulissen auf den harten Boden schmerzlicher Realität zu gelangen. Dabei wird man des Staunens nicht müde, ob der Schlitzohrigkeit gewiefter Winkelzüge, zu denen die fähig sind, die nur eines im Sinne haben: Den Griff in die Taschen Anderer. Es zeigt sich die lange ungestörte Übung, die diese Klientel zum Meister machte. Es brauchte Zeit, Geduld und Beharrlichkeit, um sorgsam aufgebautes Mauerwerk, hinter dem jahrelang so ungeniert wie ungehindert geschaltet und gewaltet wurde, löchrig werden zu lassen. Was nun folgen wird - folgen muss, - weil ein Anfang gemacht, ist der Einsturz.

Spanien, in Geldnot verfallen, besann sich eines lukrativen Tricks. Hatte man zwanzig Jahre jenes – aus hehren Motiven heraus beschlossene - Küstengesetz, demnach die „erste Linie am Strand“ unbebaut sein soll, in mediterraner Unbekümmertheit über Bord geworfen und profitfreudig Jedem gegenüber, der die horrenden Bausummen in dieser Region zu zahlen imstande war, diesbezüglich geschwiegen und die Kassen bis zum Anschlag gefüllt, entdeckt der findige Politiker nun in finanzieller Not, die verwegene Idee doppelt abzukassieren. In hausgemachten Krisenzeiten ruft man sich „Vergessenes“ in Erinnerung und legt die politische Kralle besitzgierig auf einst freimütig bewilligte Objekte. Drei, zwei, eins…Meins! Genial aus der Sicht derer, aus deren Blickwinkel ein anständiger Mensch gar nicht erst blicken möchte.

Aber der Staat kann noch mehr. Er vermisst – würfelt? – in zeitlichen Abständen die bestehenden und beglaubigten Grundstücksgrenzen. Ein Blick auf die genehmigten Baupläne von Harry W., gleicher Grundstücke in unterschiedlicher Zeitfolge, lässt stutzen. Das Tolle ist, dass die Grenzlinien sich – je nach finanziell wachsender Misere – gerne mal in Richtung fremdländischem Eigentum verschieben, so dass sie in die verbotene Zone fallen. Diese Zauberei versteht nicht nur Harry W. nicht. Plötzlich traf die Küstengesetz Bemessungslinie mitten durch das 4 – Fam.- Haus von Harry W.. Drei, zwei, eins… Meins! Dem Küstengesetz ist doppelt Genüge getragen. Dem Unverständnis folgte der Widerstand. Das sieht der Staat lässig. Er nimmt sich die Kontenbewegungen der Ehefrau Joke vor, der eine Haushälfte gehört, rechnet zurück, wertet die Gelder zur Bedienung der Ratenkredite als Einkommen, bemängelt ohne Vorwarnung die, nach spanischem Ermessen logische, Besteuerung und beschlagnahmt–der Vollständigkeit halber–in doppelter Hinsicht, zusätzlich nochmal das komplette Eigentum. Das alles ohne vorherigen, erklärenden Schriftverkehr an Harry W., wie eigentlich üblich in einer zivilisierten Welt. Gegenwehr wird abgeschmettert. Der Staat darf irren und weiter agieren. Basta.

Was wie ein Tollstück aus einem anderen Jahrhundert klingt, ist spanischer Alltag, in den unterschiedlichsten Versionen aber immer mit dem gleichen Ausgang: menschliches Leid. In diesem einen geschilderten Fall von Harry W., bedeutet dies zusätzlich die Verarmung von insgesamt vier Senioren (der Ehefrau–65-jahre, Schwiegermutter, 82-Jahre & Mutter 88-jahre), die sich keiner Schuld bewusst sind, keine Schuld haben, ihre Schuldlosigkeit unter Beweis stellen, aber nicht erhört werden. Sie verloren auf einen Schlag ihr Hab und Gut, das sie im sechsstelligen €urobereich in das enteignete Familienanwesen investiert hatten und leben in ihrer holländischen und deutschen Heimat am Rande des Existenzminimums, aufgenommen in Wohnheimen, seelisch erkrankt, psychisch erschöpft, am Ende, anstatt wie geplant ihren Lebensabend im Kreise der Famlie in Empuriabrava ableben zu können. Das ist die grausame Realität. An dem hart erarbeiteten Erbe für die Kinder und Kindeskinder labt sich nun der spanische Staat.

Verkehrte Welt: Jede Katze, die mit eitrigen Augen abgemagert um die überfüllten, spanischen Müllcontainer streicht, bekommt mehr ausländische Aufmerksamkeit als menschliches Leiden im Sog spanischer Politikwillkür. Wütende Menschenmassen bestürmen das Social Network, reichen Petitionen ein, beschimpfen Politiker, bilden Hilfsorganisationen, bringen sich in empörte Stellung zur Rettung verlassener, vernachlässigter Strassentiere.

Und der Mensch? Es mag daran liegen, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert ist und so eine kranke, arme, hilflose Katze auch eher die Herzen rührt. Doch krank und arm sind nun auch die, mit denen der Staat kaltschnäuzig verfährt, und hilflos sind sie zudem, weil es ihnen an Mitteln fehlt, sich zu wehren. Aber irgendwie scheint es, sind sie nicht „putzig“ genug.

Die Krise hat zugeschlagen, Harry W. und seinen Erben ist die Lebensgrundlage genommen und finden sich sehr wahrscheinlich im betagten Alter in einem Obdachlosenheim wieder, welches sie zwei Monate gratis nutzen dürfen, danach muss „Miete“ gezahlt werden, plus die fortlaufende Hypotheken für sein verlorenes Eigentum. Der Weg auf die Strasse ist nur ein winziger Schritt. Elend und unfassbares Leid. Verzweiflung lähmt die Angst, die Betroffenen sind wie paralysiert. Kinder werden ggf. von Heimen aufgefangen, um dem Leben ihrer Eltern auf der Strasse zu entrinnen. Kaum vorstellbar, was in ihren Köpfen und in ihren Herzen vorgeht. Was wiegt schwerer, das jammernde Kätzchen oder die Tränen der Kinder?

So geht man mit seinen Bürgern nicht um und auch nicht mit seinen Gästen. Investoren, wie die Familiengemeinschaft von Harry W., der Spanien durchaus als interessant angesehen hat, wenden sich nunmehr zukünftige Investoren im Vorfeld ab. Es mangelt nicht an Innovationen, kreativen, erfolgversprechenden Konzepten, es mangelt an ausländischem Vertrauen, in inländisches Gebaren. Eine der wichtigsten Grundlagen geschäftlichen Miteinanders ist Respekt und Vertrauen. Das „ergaunert“ man nicht. Das erarbeitet man und die Menschen in Spanien haben ein Recht darauf. Die Europäische Gemeinschaft hat ein Recht darauf. Wir Alle haben ein Recht darauf. Denn wir Alle müssen den Fall des südeuropäischen Riesen auffangen. Und wir alle haben die Pflicht nun zu agieren, um denen zumindest im Ansatz Rückendeckung zu geben, die einmal uns stützen sollen: Der jungen Generation.

Empuriabrava, „Just another brick in the wall“ es wird Zeit laut zu werden, Mauern einzureißen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen in Spanien einzufordern und Respekt und Anstand zu verlangen. Und dies nicht in spanisch gewohnter Manier „morgen“, sondern jetzt!

Inwieweit die vorgenannten staatlichen Abzockermethoden einen Strafbestand darstellen, indem nachweislich Der Tatbestand: „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ ein Betrugsdelikt beinhaltet und nachweist, bleibt nach nationalen und europäischen Recht zu überprüfen, denn die Verletzung der Menschenrechte sind in allen Belangen gegeben.

Fakt ist jedoch leider die Tatsache, das nicht einmal der kleinste Hoffnungsschimmer auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die enteignete Großfamilie von Harry W. besteht, weil man felsenfest davon ausgehen muss, das Berechtigte Aussichten auf eine Schadenersatzklage beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, Schadenersatzzahlungen gewährleistet sind, die im Gegensatz dazu, Spanien unlösbare Pleite–Indikatoren aufzeigt, bei der klipp und klar, die E-U- Verantwortlichen, weder die Mittel noch den Wille haben werden, um Spanien „ herauszuhauen“.

Spanien ist Ende des Jahres 2.012 einfach pleite und wird keine vom europäischen Gerichtshof verurteilte Schadenersatzzahlung an die Familiengemeinschaft von: Harry W. nachkommen können. Basta.........

Empuriabrava, den 28. 04. 2.012

 

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Betr.: Staatliche Enteignungsmethoden, über das Küsten-Immobilienanwesen CASA PANAMA, Familienanwesen in der ersten Linie am Meer und Bootsliegeplatz direkt am Haus von Empuriabrava (Costa Brava)

Eine aus 4 Generationen bestehende Deutsch, Holländisch und Spanischer Familiengemeinschaft, verklagt den spanischen Staat, gemäss nationalen und EU Recht, in Millionenhöhe, durch nachweislich entstandenen Schadensersatz.

 

KOMMENTAR EINER:

Spanien ist in der EU der nächste Kandidat, der sich an den Milliarden €uro Tropf drängelt, denn Mitte 2.012 hat die Ratingagentur „ Moody-s“ die Kreditwürdigkeit Spaniens herabgestuft.

Das heißt Spanien müsste horrende Zinsen zahlen, wenn das Land noch selbst Geld aufnehmen sollte und das Schlimmste ist, Spanien wird unersättlich sein.

Spanien wird wohl viel mehr Geld brauchen, als jetzt zu befürchten ist.

In den letzten Wochen sind Tricksereien bekannt geworden: Der dramatische wirtschaftliche Absprung in den Jahren 2.005 bis 2.008 wurde in den offiziellen Zahlen zur Wirtschaftsleistung 15 % positiver dargestellt. Tricksereien, wie man sie aus Griechenland kennt.

Mit dem gravierenden Unterschied, das es keinen Fall von Machenschaften in Griechenland, Irland oder Portugal gegeben hat, der wie in Spanien, EU Immobilien Investoren mit fadenscheinigem „Küstengesetz Enteignungsmaßnahmen“ und insbesondere durch Menschenrechtsverletzungen bei EU Rentner und EU Investoren, nachweislich praktiziert werden.

Es kommt unweigerlich der Verdacht auf, das man sich unbarmherzig im wahrsten Sinne des Wortes, mit Abzockermethoden auf Kosten von EU Bürger bereichert.

Wir, die Familiengemeinschaft Casa PaNaMa, aus Empuriabrava, als Betroffene und gleichzeitig Geschädigte, protestieren.

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FAMILIEN SCHUTZGEMEINSCHAFT

CASA. PaNaMa Apart.- No: 195 E-17487 Empuriabrava

Empuriabrava, den 1.05.2012

FESTSTELLUNGSKLAGE

Gegen die Enteignungsmassnahmen über das spanische Küstengesetz

Ministerio de Medio Ambiente, y Medio rural y Marino

Ref: DESO1/07/17/003 Asunto Resolucion Deslinde OM 23/12/2010

BOE no: 20 del 24/012011

Ich/ wir als Antragssteller: erheben Feststellungsklage gegen den:

Staat SPANIEN

Vertreten durch die spanische Regierung,

Av. Puerta de Hiero s/n – E-28071 Madrid

Vertreten durch den Ministerpräsident –Presidente del Gobierno Mariano Rajoy

FESTESTELLUNGSKLAGESATZ

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, dass der Staat Spanien gegen völkerrechtliche Menschenrechte und andere Verpflichtungen unter Vorsatz verstößt.

RECHTSCHUTZBEDÜRFNIS :

Der spanische Staat bezeichnet sich als ein demokratischer Rechtsstaat.

Die E-U-Bürger haben ein Recht auf einen effektiven Rechtsschutz, der leider in Empuriabrava - Spanien nicht in jedem Fall regelmäßig gewährleistet ist.

Wir die Feststellungskläger und gleichzeitig Geschädigte beziehen uns auf die Wirksamkeit der nationalen Behörden und Gesetze für die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der europäischen Union (EU).

Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger gemeint, die in der EU leben oder leben könnten.

Wir reklamieren ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene Interessen und Ziele zur Förderung des demokratischen Staatswesens.

Unser Anliegen ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit der Küstengesetze in der Praxis, da das Küstengesetz auch Fehler-oder mangelhaft oder in der Anwendung falsch umgesetzt worden sein kann.

Deshalb stellen wir zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des Europarates „ Kommission für Wirksamkeit der Justiz “, im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention , der Weiterentwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in den europäischen Ländern sicher.

Wir streben deshalb eine sorgfältige, schnelle und beharrliche Aufdeckung von Menschenrechtverstöße systematisch und unparteiisch sowohl in Einzelfällen, als auch dann, wenn in ihnen ein Muster erkennbar wird.

Unser Rechtsbedürfnis ergibt sich aus Art. 1-3, 25, 101 GG. Die Würde des Menschen, also die Menschenrechte, ist unantastbar. Die Menschenwürde und somit die Menschenrechte zu schützen und zu achten, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Küstengesetz- Enteignungsmassnahmen.

Der spanische Bürger als auch die E-U-Bürger bekennt sich in dieser Demokratie daran zu den unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, und der Gerech-tigkeit in diesem Land.

Die Gesetzgebung in Spanien ist an die verfassungsgemäße Ordnung, die zu vollziehende Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden, von daher könnte man den Widerspruch der Menschenrechtsverletzung ohne die FESTSTELLUNGSKLAGE Auflösen.

Dem EU Bürger wird effektiver Rechtsschutz in Spanien garantiert. Ohne diesen effektiven Rechtsschutz ist die Verwirklichung der Menschenrechte auch nach völker - Rechtlichen Verpflichtungen nach Art. 13 EMRK nicht möglich.

Folgen des vorgetäuschten effektiven Recht(s)Schutzes:

Das negative Interesse tritt als Fehler des Systems als Lebenslüge in den Vordergrund und führt auf dem direkten Weg zu der hermetischen Inzuchtdepression und somit zur arglistigen Täuschung über das Recht(s)System in Spanien. Dies führte in unserem Fall zum Verlust der objektiven Rechtserlangungsmöglichkeiten und zur Einschränkung des Rechts in diesem Land..

Durch den Stillstand der objektiven Rechtspflege auf Grund dieses S taatsaufbaumangels erleiden wir schwere Schäden die durch Beschädigung bzw. Enteignungsmaßnahmen unseres Eigentums und Vermögen beinhalteten.

Die Eigentums und Vermögensschäden führen zur unmittelbaren Insolvenz und Einschränkung unserer Lebegrundlage.

Wir fühlen uns durch eine hervorgerufene Inzuchtdepression durch dieses System gemobbt und gestalkt , wobei Straftaten im Amt der Irrationaltäter gegenseitig in Ketten durch Persilscheine rehabilitiert werden. Es handelt sich dabei um einen imaginären Staat mit einem komplexen Gebilde eines äußerst korruptionsdurchtriebenen Industriezweiges der Finanz-und Immobilien-Sekulanten, bei dem die systematische Anwendung der Gesetze und die praktische Auslegung der Rechte keine objektive und entscheidende Rolle spielt.

Die Justiz legitimiert objektiv den subjektiven Wahnsinn der Inzuchtdepression, weil der spanische Staat ein Irrtumsprivileg besitzt.

Begründung und Beweis der Feststellungsklage:

Ich der Rechtsunterzeichnende und die damit im Zusammenhang stehende Familienangehörige haben einen garantierten Anspruch auf Rechtssicherheit in Spanien.

Spanien bekennt sich angeblich zu unverletzlichen und unveräusser-lichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft. , Der Gerechtigkeit und bindet mit diesen Grundrechten nach Art. 1 iVm. 25 GG die Gesetzgebung und Rechtsprechung als unmittelbar-geltendes Recht.

Wenn dies so ist, dann dürfte es keine Beschwerden über Menschenrechtverletzungen geben. Wir jedoch müssen leider die Schattenseiten dieses Rechtssystem erfahren.

Wenn es keine Rechtsverletzungen geben würde, gäbe es nicht das Protokoll Nr.: 14 vom Lenkungsausschuss des Europarats. Art. 13 EMKR in Verbindung mit Art. 25 GG, dieser garantiert dem Bürger eine wirksame Beschwerdemöglichkeit vor einer nationalen Behörde.

Wir handeln dementsprechend nach dem Grundsatz: „das jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben“

Wir berufen uns auf den Aktionsplan 2005 des Europarats und den Richtlinien der Europäischen Union, indem den Verteidigern der Menschenrechte Hilfe für dessen Speziellbedürfnisse von den Behörden geleistet werden und jede Unterstützungsmassnahme ist umgehend zu erledigen.

Ferner hat der Hochkommissar über die Selbstverwaltung im Zusammenhang auf die Menschenrechte in der Veröffentlichung vom 23.08.2007 den Stillstand der Rechtspflege über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachgewiesen.

Zuständigkeit

Sollte das zuständige Gericht meinen unzuständig zu sein, so beantragen wir hiermit die hilfsweise Verweisung der Feststellungsklage an das zuständige Verfassungsgericht oder an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Kosten und Auslagen des Verfahrens:

Kosten und Auslagen des Verfahrens wird unserseits zurückgewiesen, da die

„Vereinigung Europäischer Bürger als Familiegemeinschaff, eine gemeinnützliche Vereinigung ist.

Im übrigen besteht öffentliches Fest-stellungsinteresse an der WAHRHEIT nach Art. 1 GG als Bringschuld von Amts wegen.

Empuriabrava, den 1.05. 2.012